Pflegebedürftig? Was tun?
Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, stehen Sie oft vor vielen ungeklärten Fragen.
careVitaale bringt Ihnen die Beratungsangebote der Pflegekasse, wie sie etwa in § 37.3 SGB XI und den Pflegekursen nach § 45 SGB XI geregelt sind, verständlich und nachvollziehbar näher. Die Beratung wird auf ihre Probleme und Bedürfnisse abgestimmt. Wir stehen Ihnen mit Rat, Tat und den notwendigen Informationen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihr gesamtes Leistungsspektrum kennen und wahren können.
Ihr gutes Recht auf Unterstützung
Unsere Pflegefachkräfte, die ein umfangreiches Wissen über Anträge und Leistungen verfügen, stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Sie werden von uns vollumfänglich über das Leistungsspektrum der Pflegekasse beraten und informiert und wir geben Ihnen alles Wichtige mit auf den Weg. Unsere Beratung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen! Jeder Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, haben daher einen Anspruch auf:
Individuelle Pflegeberatung
… nach § 40 Absatz 6 SGB XI, Empfehlung für ein Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel durch eine Pflegefachkraft. Z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Rollator, usw.
Teilnahme an Pflegekursen und Pflegeschulungen
...nach § 45 SGB XI, die darauf abzielen, Fähigkeiten und Wissen für die häusliche Pflege zu vermitteln.
Inanspruchnahme von Beratungsbesuchen
...nach § 37.3 SGB XI, die ab einem Pflegegrad 2 verpflichtend sind, um Qualität und Angemessenheit der Pflege zu Hause sicherzustellen.
Beratung für einen Hausnotruf
... nach § 78 Abs. 1 des SGB XI zahlt die Pflegekasse die Mietgebühr für ein Hausnotrufgerät. Die Notwendigkeit, aufgrund von Pflegebedürftigkeit, muss in diesem Fall bereits vorliegen.
careVitaale ist Ihr kompetenter Partner, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und die bestmögliche Unterstützung und Beratung in Ihrer Pflegesituation zu erhalten.
Wie genau ist der Ablauf?
Wenn Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehörige feststellen, dass der Alltag und/oder die Pflege nicht mehr alleine zu bewältigen sind, können Sie bei careVitaale ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei wird alles notwendige, mit Ihnen gemeinsam, organisiert und Sie erhalten wertvolle Tipps und Trick, um den Alltag und/oder die Pflege besser zu bewerkstelligen.
Im Rahmen der kostenlosen Pflegeberatung folgen wir einem strukturierten Prozess und garantieren damit, dass die Inhalte des Gespräches für Sie verständlich und nachvollziehbar sind. Somit erhalten sie alle, für ihre Pflegesituation benötigten und relevanten, Informationen.
Bedarfsermittlung im Detail
Der erste Schritt ist die detaillierte Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs. Unsere Pflegefachkräfte betrachten hierbei sowohl allgemeine als auch spezifische Bedürfnisse, wie sie beispielsweise bei Personen mit Demenz oder nach bestimmten Erkrankungen wie einem Schlaganfall auftreten können.
Bei careVitaale ist es unser Ziel, durch diesen umfassenden Beratungsprozess eine Pflege zu gewährleisten, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist und um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Diese Standards orientieren sich an den zehn Schlüsselmerkmalen guter Beratungspraxis, wie sie vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) definiert wurden.
Diese Merkmale spiegeln unser Engagement für eine Pflegeberatung wider, die nicht nur den höchsten professionellen Standards entspricht, sondern auch zutiefst menschlich und empathisch ist.
Jetzt kostenlose Beratung erhalten!
Wer trägt die Kosten?
Es entstehen Ihnen keine Kosten und es ist nicht erforderlich in Vorkasse gehen (ausgenommen Privatversicherte). Unsere Pflegefachkräfte kümmern sich um die gesamte Abwicklung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Beratung und Planung Ihrer Pflegesituation konzentrieren können. Des Weiteren informieren wir Sie rechtzeitig über den nächsten Termin zur Pflegebegutachtung im Rahmen des Beratungsgespräches nach §37.3 SGB XI. So kommen Sie Ihrer Pflicht immer rechtzeitig nach und müssen keine Befürchtungen haben, dass es zu einer Kürzung oder im schlimmsten Fall zur vollständigen Streichung Ihres Pflegegeldes kommt.
Dieser Beratungseinsatz ist für Empfänger von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 obligatorisch und findet in folgenden Intervallen statt:
- Für Pflegegrad 1: optional jedes Halbjahr.
- Für Pflegegrad 2 und 3: Jedes Halbjahr.
- Für Pflegegrad 4 und 5: Jedes Vierteljahr.
Zielgruppe
Dieses Angebot richtet sich sowohl an Pflegebedürftige als auch an deren pflegende Angehörige.
Kostenübernahme
Die Kosten für diesen Beratungseinsatz werden vollständig von Ihrer Pflegekasse getragen.
Durchführung
Die Beratung wird von qualifizierten Mitarbeitern zugelassener Pflegedienste, anerkannten Pflegeberatern als Beratungsstelle oder von einer von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkraft angeboten.
Format
Die Beratung erfolgt in einem individuellen Rahmen, um gezielt auf die Bedürfnisse und Fragen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einzugehen.
Frequenz
Während für Pflegegrad 1 die Teilnahme freiwillig ist, sind die Beratungseinsätze für Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und für Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erforderlich. (Bei Pflegegrad 1 ist eine Beratung alle 6 Monate sinnvoll, ggf. ist eine Höherstufung anzuraten!)
Kostenlose Pflegeberatung
Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Ein kostenfreies Beratungsgespräch steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld beziehen oder Sachleistungen/Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt alle drei oder sechs Monate, je nach Pflegegrad, die Kosten.
Ihre Vorteile einer Beratung durch careVitaale
Bei careVitaale verstehen wir die essenzielle Rolle der Pflegeberatung, die nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Frist darstellt, sondern auch eine wertvolle Unterstützung und Entlastung für Sie bietet. Unser Ziel der Beratung umfasst
- Eine gründliche Bewertung Ihrer Pflegesituation
- Individuelle Beratung und praktische Unterstützungsmöglichkeiten
- Entwicklung von Strategien zur Lösung bestehender Herausforderungen
- Informationen über möglicherweise noch unbekannte Optionen, wie zum Beispiel Pflegeschulungen
- Gewährleistung einer hochwertigen Pflegequalität
careVitaale setzt sich dafür ein, dass Sie durch unsere Beratung nicht nur informiert, sondern auch in Ihrer Pflegerolle gestärkt und entlastet werden.
Wo und an
welchem Tag soll das Beratungsgespräch stattfinden?
Bei careVitaale möchten wir Sie umfassend darüber informieren, ob und inwiefern Sie zu einer Pflegeberatung verpflichtet sind. Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI sind Empfänger von Pflegegeld mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu regelmäßigen persönlichen Beratungen verpflichtet. Unsere Übersicht bietet Ihnen eine klare Orientierung:
- Pflegegrad 1: Beratung ist nicht vorgeschrieben (aber freiwillig möglich)
- Pflegegrad 2 & 3: Einmal pro Halbjahr erforderlich
- Pflegegrad 4 & 5: Einmal pro Vierteljahr erforderlich
Bitte beachten Sie, dass bei Nichterfüllung dieser Pflicht eine Kürzung oder sogar ein vollständiger Entzug des Pflegegeldes drohen kann.
Jetzt kostenlose Beratung erhalten!
Wir haben gute Nachrichten für Sie:
careVitaale nimmt Ihnen alle organisatorischen Herausforderungen ab.
Profitieren Sie von unserem Service:
- Wir übernehmen die Organisation und Verwaltung der anstehenden Beratungstermine.
- Sie erhalten qualifizierte Pflegeberatung bequem und unkompliziert bei Ihnen zu Hause.
- Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse erfolgt garantiert kostenlos. (Privatversicherte treten in Vorkasse)
Sichern Sie sich Ihre kostenlose Beratung durch careVitaale und genießen Sie die Gewissheit, bestens betreut zu werden.
Unsere Leistungen
Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI
Unsere Kurse
Gemäß § 45 SGB XI
Was tun bei Pflegebedürftigkeit?
Dieser Kurs richtet sich an An- und Zugehörige, die vor der Entscheidung stehen, wie die Pflege einer pflegebedürftigen Person gestaltet werden kann.
Von der Antragstellung bis zur Leistungsgewährung
- Die Pflegetätigkeit
- eine anspruchsvolle Aufgabe - Änderungen von Lebensgewohnheiten
- körperlich und psychische Belastungen
- Bedeutung von Ruhe- und Erholungsphasen und intakten sozialen Netzwerken
- Zu Hause wohnen – Unterstützung annehmen
- ambulante Pflegedienste - Tages-/ und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
- Essen auf Rädern
- Einkaufshilfe, Begleitdienst
- Hausnotrufdienst
- ambulante Rehabilitation
- Hilfsmittel - Wohnungsanpassung
- Hilfe durch Verwandte und Nachbarschaft
Individuelle Häusliche Schulungen
Individuelle Schulungen werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Sie sind an der individuellen Pflegesituation sowie dem jeweiligen Schulungsbedarf unter Berücksichtigung der Ressourcen der Pflegepersonen und der/des Pflegebedürftigen sowie Wohn- und Versorgungsverhältnissen auszurichten.
Überleitungspflege
Um die pflegenden An- und Zugehörigen auf die oftmals entstehenden physischen und psychischen Mehrbelastungen im Anschluss an eine (akut-) stationäre Versorgung vorzubereiten, kann im Rahmen einer Überleitungspflege die individuelle Schulung der An- und Zugehörigen vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus der (akut-)stationären Einrichtung beginnen und in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung mit einer „normalen“ Schulung im häuslichen Bereich abgeschlossen werden.