careVitaale

Pflegebedürftig? Was tun?

Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, stehen Sie oft vor vielen ungeklärten Fragen.


careVitaale bringt Ihnen die Beratungsangebote der Pflegekasse, wie sie etwa in § 37.3 SGB XI und den Pflegekursen nach § 45 SGB XI geregelt sind, verständlich und nachvollziehbar näher. Die Beratung wird auf ihre Probleme und Bedürfnisse abgestimmt. Wir stehen Ihnen mit Rat, Tat und den notwendigen Informationen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihr gesamtes Leistungsspektrum kennen und wahren können.

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Ihr gutes Recht auf Unterstützung

Unsere Pflegefachkräfte, die ein umfangreiches Wissen über Anträge und Leistungen verfügen, stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Sie werden von uns vollumfänglich über das Leistungsspektrum der Pflegekasse beraten und informiert und wir geben Ihnen alles Wichtige mit auf den Weg. Unsere Beratung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen! Jeder Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, haben daher einen Anspruch auf:

  • Individuelle Pflegeberatung

    … nach § 40 Absatz 6 SGB XI, Empfehlung für ein Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel durch eine Pflegefachkraft. Z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Rollator, usw.

  • Teilnahme an Pflegekursen und Pflegeschulungen

    ...nach § 45 SGB XI, die darauf abzielen, Fähigkeiten und Wissen für die häusliche Pflege zu vermitteln.

  • Inanspruchnahme von Beratungsbesuchen

    ...nach § 37.3 SGB XI, die ab einem Pflegegrad 2 verpflichtend sind, um Qualität und Angemessenheit der Pflege zu Hause sicherzustellen.

  • Beratung für einen Hausnotruf

    ... nach § 78 Abs. 1 des SGB XI zahlt die Pflegekasse die Mietgebühr für ein Hausnotrufgerät. Die Notwendigkeit, aufgrund von Pflegebedürftigkeit, muss in diesem Fall bereits vorliegen.

careVitaale ist Ihr kompetenter Partner, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und die bestmögliche Unterstützung und Beratung in Ihrer Pflegesituation zu erhalten.

Wie genau ist der Ablauf?

Wenn Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehörige feststellen, dass der Alltag und/oder die Pflege nicht mehr alleine zu bewältigen sind, können Sie bei careVitaale ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei wird alles notwendige, mit Ihnen gemeinsam, organisiert und Sie erhalten wertvolle Tipps und Trick, um den Alltag und/oder die Pflege besser zu bewerkstelligen.

Im Rahmen der kostenlosen Pflegeberatung folgen wir einem strukturierten Prozess und garantieren damit, dass die Inhalte des Gespräches für Sie verständlich und nachvollziehbar sind. Somit erhalten sie alle, für ihre Pflegesituation benötigten und relevanten, Informationen.

Bedarfsermittlung im Detail

Der erste Schritt ist die detaillierte Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs. Unsere Pflegefachkräfte betrachten hierbei sowohl allgemeine als auch spezifische Bedürfnisse, wie sie beispielsweise bei Personen mit Demenz oder nach bestimmten Erkrankungen wie einem Schlaganfall auftreten können.


Bei careVitaale ist es unser Ziel, durch diesen umfassenden Beratungsprozess eine Pflege zu gewährleisten, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist und um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Diese Standards orientieren sich an den zehn Schlüsselmerkmalen guter Beratungspraxis, wie sie vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) definiert wurden.

Diese Merkmale spiegeln unser Engagement für eine Pflegeberatung wider, die nicht nur den höchsten professionellen Standards entspricht, sondern auch zutiefst menschlich und empathisch ist.

1. Qualifizierung

Unsere Pflegefachkräfte werden regelmäßig zur Pflegeberatung geschult und verfügen stets über aktuelles Wissen.

2. Flexibilität

Wir garantieren schnelle Terminvergaben, die persönlich, vor Ort stattfinden wird.

(Per Gesetz ist ein Beratungsgespräch nach §37.3 zu Hause durchzuführen. Bis Juni darf der Folgebesuch per Video stattfinden. Ab Juni wird diese Reglung aufgehoben und eine Begutachtung muss vor Ort stattfinden!)

3. Verbindlichkeit

Bei uns steht Ihnen eine feste Ansprechperson zur Verfügung, und sollte es nötig sein, können Sie einfach und problemlos wechseln.

4. Respekt

Sie werden stets mit Freundlichkeit und Diskretion behandelt.

5. Ressourcen-
orientierung

Wir ermutigen und befähigen Sie zur Selbsthilfe, um Ihre Eigenständigkeit zu fördern.

6. Individualität

Ihre persönliche Situation und Ihre Werte stehen im Mittelpunkt unserer Beratung.

7. Umfassend

Wir versorgen Sie mit klar verständlichen, detaillierten Informationen über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

8. Lösungsorientierung

Unsere Pflegefachkräfte entwickeln mit Ihnen gemeinsam praktische und individuelle Lösungsansätze.

9. Begleitung

Wir unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung der besprochenen Maßnahmen.

10. Transparenz

Einsicht (Duplikat) in die Dokumentation Ihrer Beratung, um jederzeit den Überblick zu behalten.

Jetzt kostenlose Beratung erhalten!

Wer trägt die Kosten?

Es entstehen Ihnen keine Kosten und es ist nicht erforderlich in Vorkasse gehen (ausgenommen Privatversicherte). Unsere Pflegefachkräfte kümmern sich um die gesamte Abwicklung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Beratung und Planung Ihrer Pflegesituation konzentrieren können. Des Weiteren informieren wir Sie rechtzeitig über den nächsten Termin zur Pflegebegutachtung im Rahmen des Beratungsgespräches nach §37.3 SGB XI. So kommen Sie Ihrer Pflicht immer rechtzeitig nach und müssen keine Befürchtungen haben, dass es zu einer Kürzung oder im schlimmsten Fall zur vollständigen Streichung Ihres Pflegegeldes kommt.


Dieser Beratungseinsatz ist für Empfänger von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 obligatorisch und findet in folgenden Intervallen statt:

  • Für Pflegegrad 1: optional jedes Halbjahr.
  • Für Pflegegrad 2 und 3: Jedes Halbjahr.
  • Für Pflegegrad 4 und 5: Jedes Vierteljahr.
  • Zielgruppe

    Dieses Angebot richtet sich sowohl an Pflegebedürftige als auch an deren pflegende Angehörige.

  • Kostenübernahme

    Die Kosten für diesen Beratungseinsatz werden vollständig von Ihrer Pflegekasse getragen.

  • Durchführung

    Die Beratung wird von qualifizierten Mitarbeitern zugelassener Pflegedienste, anerkannten Pflegeberatern als Beratungsstelle oder von einer von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkraft angeboten.

  • Format

    Die Beratung erfolgt in einem individuellen Rahmen, um gezielt auf die Bedürfnisse und Fragen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einzugehen.

  • Frequenz

    Während für Pflegegrad 1 die Teilnahme freiwillig ist, sind die Beratungseinsätze für Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und für Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erforderlich. (Bei Pflegegrad 1 ist eine Beratung alle 6 Monate sinnvoll, ggf. ist eine Höherstufung anzuraten!)

Kostenlose Pflegeberatung

Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!

Ein kostenfreies Beratungsgespräch steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld beziehen oder Sachleistungen/Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt alle drei oder sechs Monate, je nach Pflegegrad, die Kosten.

Jetzt kostenlose Beratung erhalten

Ihre Vorteile einer Beratung durch careVitaale

Bei careVitaale verstehen wir die essenzielle Rolle der Pflegeberatung, die nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Frist darstellt, sondern auch eine wertvolle Unterstützung und Entlastung für Sie bietet. Unser Ziel der Beratung umfasst

  • Eine gründliche Bewertung Ihrer Pflegesituation
  • Individuelle Beratung und praktische Unterstützungsmöglichkeiten
  • Entwicklung von Strategien zur Lösung bestehender Herausforderungen
  • Informationen über möglicherweise noch unbekannte Optionen, wie zum Beispiel Pflegeschulungen
  • Gewährleistung einer hochwertigen Pflegequalität

careVitaale setzt sich dafür ein, dass Sie durch unsere Beratung nicht nur informiert, sondern auch in Ihrer Pflegerolle gestärkt und entlastet werden.

Wo und an welchem Tag soll das Beratungsgespräch stattfinden?

Bei careVitaale möchten wir Sie umfassend darüber informieren, ob und inwiefern Sie zu einer Pflegeberatung verpflichtet sind. Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI sind Empfänger von Pflegegeld mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu regelmäßigen persönlichen Beratungen verpflichtet. Unsere Übersicht bietet Ihnen eine klare Orientierung:

  • Pflegegrad 1: Beratung ist nicht vorgeschrieben (aber freiwillig möglich)
  • Pflegegrad 2 & 3: Einmal pro Halbjahr erforderlich
  • Pflegegrad 4 & 5: Einmal pro Vierteljahr erforderlich

Bitte beachten Sie, dass bei Nichterfüllung dieser Pflicht eine Kürzung oder sogar ein vollständiger Entzug des Pflegegeldes drohen kann.

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Wir haben gute Nachrichten für Sie:

careVitaale nimmt Ihnen alle organisatorischen Herausforderungen ab.

Profitieren Sie von unserem Service:

  • Wir übernehmen die Organisation und Verwaltung der anstehenden Beratungstermine.
  • Sie erhalten qualifizierte Pflegeberatung bequem und unkompliziert bei Ihnen zu Hause.
  • Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse erfolgt garantiert kostenlos. (Privatversicherte treten in Vorkasse)


Sichern Sie sich Ihre kostenlose Beratung durch careVitaale und genießen Sie die Gewissheit, bestens betreut zu werden.


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Unsere Leistungen

Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI

Unsere Kurse

Gemäß § 45 SGB XI

Was tun bei Pflegebedürftigkeit?

Dieser Kurs richtet sich an An- und Zugehörige, die vor der Entscheidung stehen, wie die Pflege einer pflegebedürftigen Person gestaltet werden kann.


Von der Antragstellung bis zur Leistungsgewährung 

  • Die Pflegetätigkeit
  • eine anspruchsvolle Aufgabe - Änderungen von Lebensgewohnheiten
  • körperlich und psychische Belastungen
  • Bedeutung von Ruhe- und Erholungsphasen und intakten sozialen Netzwerken
  • Zu Hause wohnen – Unterstützung annehmen
  • ambulante Pflegedienste - Tages-/ und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
  • Essen auf Rädern
  • Einkaufshilfe, Begleitdienst
  • Hausnotrufdienst
  • ambulante Rehabilitation
  • Hilfsmittel - Wohnungsanpassung
  • Hilfe durch Verwandte und Nachbarschaft
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Basis-Pflegekurs

Pflegekurs 1

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Basis-Pflegekurs

Pflegekurs 2

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Spezial-Pflegekurs

Spezialkurs 1

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Spezial-Pflegekurs

Spezialkurs 2

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Spezial-Pflegekurs

Spezialkurs 3

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Spezial-Pflegekurs

Mehr Wissen über Parkinson

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Individuelle Häusliche Schulungen

Individuelle Schulungen werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Sie sind an der individuellen Pflegesituation sowie dem jeweiligen Schulungsbedarf unter Berücksichtigung der Ressourcen der Pflegepersonen und der/des Pflegebedürftigen sowie Wohn- und Versorgungsverhältnissen auszurichten.

Überleitungspflege

Um die pflegenden An- und Zugehörigen auf die oftmals entstehenden physischen und psychischen Mehrbelastungen im Anschluss an eine (akut-) stationäre Versorgung vorzubereiten, kann im Rahmen einer Überleitungspflege die individuelle Schulung der An- und Zugehörigen vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus der (akut-)stationären Einrichtung beginnen und in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung mit einer „normalen“ Schulung im häuslichen Bereich abgeschlossen werden.

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